Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
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Das Baugeschäft Hochueli nimmt bei einer grösseren Bauarbeit für CHF 20‘000 WIR-Geld an Zahlung. Das WIR-Geld verkauft das Baugeschäft Hochueli mit einem Einschlag für CHF 18‘000.
Wie viel muss das Baugeschäft aus der Annahme des WIR-Geldes versteuern? (Entgelt und Steuerbetrag)
Entgelt: CHF 20‘000.00 (108.1%)
Steuerbetrag: CHF 1''498.60 (8.1%)
Das Baugeschäft Hochueli muss die Umsatzsteuer von CHF 20‘000 entrichten. Der Verlust aus dem WIR-Geld-Verkauf kann nicht als Entgeltsminderung abgezogen werden (Art. 24 Abs. 1 MWSTG).
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MWST-INFO
Mit Annina Müller hat das MWST-Team der Von Graffenried AG Treuhand erneut Verstärkung erhalten.
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MWST-INFO
Eine in der MWSTG-Revision per 1. Januar 2025 vorgenommene Änderung betrifft das Gesundheitswesen. Von der Steuerausnahme nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG werden neu auch «Ambulatorien» und «Tageskliniken» erfasst, was die ESTV dazu veranlasst hat, eine Praxisänderung betreffend Zurverfügungstellun …
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