Hätten Sie es gewusst?

10. September 2024

Ausgangslage:

Das Baugeschäft Hochueli nimmt bei einer grösseren Bauarbeit für CHF 20‘000 WIR-Geld an Zahlung. Das WIR-Geld verkauft das Baugeschäft Hochueli mit einem Einschlag für CHF 18‘000.

Frage:

Wie viel muss das Baugeschäft aus der Annahme des WIR-Geldes versteuern? (Entgelt und Steuerbetrag)



Lösung:

Entgelt: CHF 20‘000.00 (108.1%)

Steuerbetrag: CHF 1''498.60 (8.1%)

Das Baugeschäft Hochueli muss die Umsatzsteuer von CHF 20‘000 entrichten. Der Verlust aus dem WIR-Geld-Verkauf kann nicht als Entgeltsminderung abgezogen werden (Art. 24 Abs. 1 MWSTG).

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