Ausgangslage:
Das Baugeschäft Hochueli nimmt bei einer grösseren Bauarbeit für CHF 20‘000 WIR-Geld an Zahlung. Das WIR-Geld verkauft das Baugeschäft Hochueli mit einem Einschlag für CHF 18‘000.
Frage:
Wie viel muss das Baugeschäft aus der Annahme des WIR-Geldes versteuern? (Entgelt und Steuerbetrag)
Lösung:
Entgelt: CHF 20‘000.00 (108.1%)
Steuerbetrag: CHF 1''498.60 (8.1%)
Das Baugeschäft Hochueli muss die Umsatzsteuer von CHF 20‘000 entrichten. Der Verlust aus dem WIR-Geld-Verkauf kann nicht als Entgeltsminderung abgezogen werden (Art. 24 Abs. 1 MWSTG).