Hätten Sie es gewusst?

12. März 2024

Ausgangslage:

Die nicht mehrwertsteuerpflichtige Hundezüchterin Aurelia Cachorro aus Ilanz (CH) hat Nachwuchs. Die Protect-it AG (mehrwertsteuerpflichtig) aus Chur (CH) ist bereits seit längerem auf der Suche nach einem weiteren Schutzhund für die Patrouille. Zum Glück der Protect-it AG sind noch nicht alle Welpen vergeben und sie können einen erwerben. Aurelia Cachorro stellt der Protect-it AG eine Rechnung ohne MWST.

Frage:

Hat die Protect-it AG auf ihrem Einkauf ein Vorsteuerabzugsrecht?


Lösung:

Ja. Die Protect-it AG darf einen Vorsteuerabzug vornehmen.

Die Protect-it AG erhält von Aurelia Cachorro eine Rechnung ohne MWST. Folglich kann sie keinen Vorsteuerabzug nach Art. 28 Abs. 1 Bst. a MWSTG vornehmen, da ihr keine Inlandsteuer in Rechnung gestellt wurde.

Da es sich beim Hund jedoch um einen beweglichen Gegenstand handelt und dieser individualisierbar (einzigartig) ist, kann die Protect-it AG einen fiktiven Vorsteuerabzug vornehmen. Der von ihr bezahlte Betrag versteht sich dabei als inkl. MWST.

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