Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
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Die nicht mehrwertsteuerpflichtige Hundezüchterin Aurelia Cachorro aus Ilanz (CH) hat Nachwuchs. Die Protect-it AG (mehrwertsteuerpflichtig) aus Chur (CH) ist bereits seit längerem auf der Suche nach einem weiteren Schutzhund für die Patrouille. Zum Glück der Protect-it AG sind noch nicht alle Welpen vergeben und sie können einen erwerben. Aurelia Cachorro stellt der Protect-it AG eine Rechnung ohne MWST.
Hat die Protect-it AG auf ihrem Einkauf ein Vorsteuerabzugsrecht?
Ja. Die Protect-it AG darf einen Vorsteuerabzug vornehmen.
Die Protect-it AG erhält von Aurelia Cachorro eine Rechnung ohne MWST. Folglich kann sie keinen Vorsteuerabzug nach Art. 28 Abs. 1 Bst. a MWSTG vornehmen, da ihr keine Inlandsteuer in Rechnung gestellt wurde.
Da es sich beim Hund jedoch um einen beweglichen Gegenstand handelt und dieser individualisierbar (einzigartig) ist, kann die Protect-it AG einen fiktiven Vorsteuerabzug vornehmen. Der von ihr bezahlte Betrag versteht sich dabei als inkl. MWST.
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Ein Praxisbeispiel eines Kleinunternehmens zeigt, dass die Nichteinhaltung von steuerlichen Verfahrenspflichten teuer zu stehen kommen kann.
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Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben die Überprüfung und Anpassung der heutigen Regeln für die Haftung von Baumängeln verlangt. Am 1. Januar 2026 treten gesetzliche Änderungen in Kraft, welche die Positionen der Bauherrschaft verbessern.
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