Seminar- und Kursangebote
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Die nicht mehrwertsteuerpflichtige Hundezüchterin Aurelia Cachorro aus Ilanz (CH) hat Nachwuchs. Die Protect-it AG (mehrwertsteuerpflichtig) aus Chur (CH) ist bereits seit längerem auf der Suche nach einem weiteren Schutzhund für die Patrouille. Zum Glück der Protect-it AG sind noch nicht alle Welpen vergeben und sie können einen erwerben. Aurelia Cachorro stellt der Protect-it AG eine Rechnung ohne MWST.
Hat die Protect-it AG auf ihrem Einkauf ein Vorsteuerabzugsrecht?
Ja. Die Protect-it AG darf einen Vorsteuerabzug vornehmen.
Die Protect-it AG erhält von Aurelia Cachorro eine Rechnung ohne MWST. Folglich kann sie keinen Vorsteuerabzug nach Art. 28 Abs. 1 Bst. a MWSTG vornehmen, da ihr keine Inlandsteuer in Rechnung gestellt wurde.
Da es sich beim Hund jedoch um einen beweglichen Gegenstand handelt und dieser individualisierbar (einzigartig) ist, kann die Protect-it AG einen fiktiven Vorsteuerabzug vornehmen. Der von ihr bezahlte Betrag versteht sich dabei als inkl. MWST.
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Bestellen Sie hier kostenlos die MWST-Broschüre 2026 (Stand 1.1.2026) mit dem Mehrwertsteuergesetz, der Mehrwertsteuerverordnung ergänzt mit ausgewählten Vollzugsverordnungen und dem praktischen Stichwortverzeichnis.
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Ausländische Unternehmen müssen häufig Schweizer Mehrwertsteuer zahlen, wenn sie in der Schweiz geschäftlich tätig sind. Ob bei der Teilnahme an Messen oder bei der Entsendung von Mitarbeitenden für Projekte in die Schweiz – die MWST kann sich schnell summieren und zu erheblichen Kosten führen.
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