Gestaffelter Bezug von Säule 3a Konten

1. Mai 2024

Die gebundene Selbstvorsorge (3a) ist ein Teil der dritten Säule des schweizerischen Dreisäulenkonzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Sie zeichnet sich insbesondere durch ihre steuerliche Privilegierung aus, welche darin besteht, dass die geleisteten Beiträge steuerlich abzugsfähig sind und der Bezug privilegiert besteuert wird. Der Bezug von Säule 3a Konten kann sogar noch besser steuerlich optimiert werden, indem die Beiträge auf mehrere Konten einbezahlt und diese in unterschiedlichen Steuerjahren aufgelöst werden.

Einzahlungsphase

Einzahlungen in die Säule 3a können Personen vornehmen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit erzielen. Die geleisteten Beiträge können bis zum gesetzlichen Maximalbetrag steuerlich geltend gemacht werden.

Der Maximalbetrag hängt davon ab, ob man einer Pensionskasse angeschlossen ist oder nicht:

  • Personen mit Pensionskassenanschluss können jährlich maximal CHF 7'056 (Stand: 2024) in die Säule 3a einzahlen
  • Personen ohne Pensionskassenanschluss können jährlich bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 35'280 (Stand: 2024) in die Säule 3a einzahlen

Die Höhe der individuellen Steuerersparnis hängt von der aktuellen Steuerbelastung und damit insbesondere vom steuerbaren Einkommen, dem Zivilstand und dem Wohnort der steuerpflichtigen Person ab.

Steuerersparnis einer ledigen Person ohne Kinder
 

Steuerersparnis einer verheirateten Person ohne Kinder

Im Hinblick auf den steuerlich optimierten gestaffelten Bezug macht es Sinn, die Beiträge auf mehrere Säule 3a Konten zu verteilen.

Bezugsphase

Die Säule 3a Konten dürfen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters bezogen werden und werden grundsätzlich bei Erreichen des Referenzalters fällig. Weist die steuerpflichtige Person nach, dass sie weiterhin erwerbstätig ist, so kann der Leistungsbezug bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, maximal bis fünf Jahre über das Erreichen des Referenzalters hinaus, aufgeschoben werden.

Die Säule 3a Konten können bei Vorliegen von bestimmten Gründen auch vorzeitig bezogen werden, z.B. für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz. Ein Säule 3a Konto kann auch für einen WEF-Vorbezug aufgelöst werden. Eine solche Ausrichtung kann grundsätzlich nur alle fünf Jahre geltend gemacht werden. Diesbezüglich bestehen indes unterschiedliche kantonale Praxen. Im Kanton Bern wären beispielsweise mehrere WEF-Vorbezüge von Säule 3a Konten innerhalb von 5 Jahren möglich, wenn die Konten nicht bei der gleichen Säule 3a Einrichtung geführt wurden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Sie – ohne einen spezifischen Vorbezugsgrund geltend zu machen oder über das Referenzalter hinaus erwerbstätig zu sein – ordentliche Bezüge von Säule 3a Konten in sechs unterschiedlichen Steuerjahren vornehmen können.

Ein Säule 3a Konto kann jeweils nur vollumfänglich bezogen werden; Teilbezüge sind nicht zulässig.

Der Bezug eines Säule 3a Kontos wird besteuert. Die Besteuerung erfolgt gesondert vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Sondertarif. Zusammengerechnet werden jedoch alle im gleichen Steuerjahr ausgerichteten Kapitalleistungen aus Vorsorge (2. Säule, Freizügigkeit und Säule 3a). Bei Ehepaaren/eingetragenen Partnern erfolgt eine Zusammenrechnung der im gleichen Steuerjahr ausbezahlten Kapitalleistungen.

Da auch bei diesen Sonderveranlagungen ein progressiver Steuertarif zur Anwendung kommt, lohnt es sich aus steuerlicher Sicht, die Vorsorgeleistungen gestaffelt über mehrere Steuerjahre verteilt zu beziehen. Damit Sie dies erreichen können, empfehlen wir Ihnen, mehrere Säule 3a Konten zu führen.

Angenommen Sie haben regelmässig Säule 3a Beiträge geleistet und verfügen mit Erreichen des Referenzalters über ein angespartes Vorsorgeguthaben von CHF 300'000. Die Steuerbelastung hängt davon ab, ob Sie dieses Guthaben auf einmal oder in mehreren Tranchen beziehen.

Steuerersparnis einer ledigen Person
 

Steuerersparnis einer verheirateten Person

In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass das in die Säule 3a einbezahlte Geld nicht der Vermögenssteuer unterliegt, solange es sich noch im Vorsorgekreislauf befindet. Bei einem vorzeitigen Bezug wird das Guthaben somit früher als notwendig vermögenssteuerpflichtig. Bei einem gestaffelten Bezug der Säule 3a Konten ist somit die Steuerersparnis um die (zusätzlich anfallende) Vermögenssteuer zu kürzen.

Ein steueroptimiertes Vorgehen hängt damit erheblich von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb ist es auch schwierig, generell gültige Empfehlungen wie z.B. die Anzahl der Säule 3a Konten abzugeben. Im Sinne einer Faustregel können wir empfehlen, das gesamte Guthaben in der Säule 3a bis zum Erreichen des Referenzalters auf fünf unterschiedliche Konten zu verteilen (bei der Anlage in Wertschriften muss jedoch auch die jeweilige Gebührenpolitik beachtet werden, welche bei den Banken sehr unterschiedlich ausgestaltet ist). Am besten berechnen Sie, wie viel Sie voraussichtlich bis zum Erreichen des Referenzalters in die Säule 3a einzahlen können und teilen diesen Betrag durch fünf. Sobald ein Säule 3a Konto diese Schwelle erreicht hat, eröffnen Sie ein neues Konto.

Insgesamt bietet der gestaffelte Bezug von Säule 3a Konten ein nicht zu unterschätzendes Steuerersparnispotenzial. Dabei gilt es gewisse Stolpersteine zu vermeiden und die Bezüge aus der Säule 3a mit den Kapitalbezügen der 2. Säule sowie den Bezügen des Ehegatten/eingetragenen Partners zu koordinieren. Deshalb ist eine frühzeitige Planung essenziell. Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Planung.
 

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