Seminar- und Kursangebote
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Nachdem das totalrevidierte MWSTG am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, wurde es ein erstes Mal einer Teilrevision unterzogen, welche per 1. Januar 2018 in Kraft trat (die Versandhandelsregel trat am 1. Januar 2019 in Kraft). Die rasante Entwicklung im Internethandel bewog den Bundesrat, das MWSTG erneut einer Teilrevision zu unterziehen, die nun auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Hauptbestandteil der Teilrevision bildet die sogenannte Plattformbesteuerung. Weitere Punkte der Teilrevision sind u.a. die jährliche Abrechnung für KMU, Änderungen bei den Steuersätzen, den Steuerausnahmen, der Ortsbestimmung von Dienstleistungen und der Definition der Subventionen.
Als Folge wurde auch die MWSTV teilrevidiert. Dabei wurden aber nicht nur die Ausführungsbestimmungen zu den revidierten resp. neuen Gesetzesbestimmungen revidiert resp. ergänzt. Insbesondere die Ausführungsbestimmungen betreffend die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode wurden revidiert, obwohl diese pauschalen Abrechnungsmethoden bei der Teilrevision der MWSTV gar kein Thema waren.
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TREUHAND-INFO
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. In unserem Beitrag fokussieren wir auf einen zentralen Aspekt der Reform: die neue Schuldzinsenregelung
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TREUHAND-INFO
Die Verlustverrechnung ist in der Schweiz schon seit längerem bekannt. Der Gesetzgeber erlaubt negative Ergebnisse der Vergangenheit mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Nach einer Verlustperiode verringert dies die Steuerlast in positiven Jahren und beschleunigt die wirtschaftliche Erholung.
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