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Nachdem das totalrevidierte MWSTG am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, wurde es ein erstes Mal einer Teilrevision unterzogen, welche per 1. Januar 2018 in Kraft trat (die Versandhandelsregel trat am 1. Januar 2019 in Kraft). Die rasante Entwicklung im Internethandel bewog den Bundesrat, das MWSTG erneut einer Teilrevision zu unterziehen, die nun auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Hauptbestandteil der Teilrevision bildet die sogenannte Plattformbesteuerung. Weitere Punkte der Teilrevision sind u.a. die jährliche Abrechnung für KMU, Änderungen bei den Steuersätzen, den Steuerausnahmen, der Ortsbestimmung von Dienstleistungen und der Definition der Subventionen.
Als Folge wurde auch die MWSTV teilrevidiert. Dabei wurden aber nicht nur die Ausführungsbestimmungen zu den revidierten resp. neuen Gesetzesbestimmungen revidiert resp. ergänzt. Insbesondere die Ausführungsbestimmungen betreffend die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode wurden revidiert, obwohl diese pauschalen Abrechnungsmethoden bei der Teilrevision der MWSTV gar kein Thema waren.
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Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
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MWST-INFO
Kleinsendungen sind für die Behörden zur echten Herausforderung geworden. Zum einen sind die gesetzlichen Bestimmungen auch für Kleinsendungen anzuwenden, zum anderen bewirkt ein gesetzeskonformer Vollzug geltender Bestimmungen einen oft unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand.
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