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Nachdem das totalrevidierte MWSTG am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, wurde es ein erstes Mal einer Teilrevision unterzogen, welche per 1. Januar 2018 in Kraft trat (die Versandhandelsregel trat am 1. Januar 2019 in Kraft). Die rasante Entwicklung im Internethandel bewog den Bundesrat, das MWSTG erneut einer Teilrevision zu unterziehen, die nun auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Hauptbestandteil der Teilrevision bildet die sogenannte Plattformbesteuerung. Weitere Punkte der Teilrevision sind u.a. die jährliche Abrechnung für KMU, Änderungen bei den Steuersätzen, den Steuerausnahmen, der Ortsbestimmung von Dienstleistungen und der Definition der Subventionen.
Als Folge wurde auch die MWSTV teilrevidiert. Dabei wurden aber nicht nur die Ausführungsbestimmungen zu den revidierten resp. neuen Gesetzesbestimmungen revidiert resp. ergänzt. Insbesondere die Ausführungsbestimmungen betreffend die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode wurden revidiert, obwohl diese pauschalen Abrechnungsmethoden bei der Teilrevision der MWSTV gar kein Thema waren.
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MWST-INFO
Mit der rasanten Zunahme von neuen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Immobilien nimmt auch die Anzahl der sogenannten Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) zu. Was ein ZEV mit der MWST zu tun hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Im letzten Newsletter haben wir Ihnen die relevante Rechtsprechung zur Behandlung von den Anteilseignern zur Verfügung stehenden Ferienliegenschaften, die in Unternehmen gehalten werden, in drei Fällen dargelegt.
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