Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
Neu darf der Verwaltungsrat seine Beschlüsse auch unter Verwendung elektronischer Mittel fassen, die Vorschriften betreffend die Durchführung der Generalversammlung gemäss Art. 701c bis 701e OR gelten sinngemäss. Zentral dabei ist, dass die Identität der Teilnehmer festgestellt werden kann, die Voten unmittelbar übertragen werden, jeder Teilnehmer sich an der Diskussion beteiligen kann und Abstimmungsergebnisse nicht verfälscht werden können.
Weiter können Beschlüsse auf dem Papierweg oder in elektronischer Form gefasst werden. Es sei denn, dass ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt. Werden die Beschlüsse auf dem elektronischen Weg gefasst, ist keine Unterschrift erforderlich.
Als zusätzliche Sorgfalts- und Treuepflicht werden die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung neu dazu verpflichtet, den Verwaltungsrat unverzüglich und vollständig über sie betreffende Interessenkonflikte zu informieren.
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
TREUHAND-INFO
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. In unserem Beitrag fokussieren wir auf einen zentralen Aspekt der Reform: die neue Schuldzinsenregelung
mehr
TREUHAND-INFO
Die Verlustverrechnung ist in der Schweiz schon seit längerem bekannt. Der Gesetzgeber erlaubt negative Ergebnisse der Vergangenheit mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Nach einer Verlustperiode verringert dies die Steuerlast in positiven Jahren und beschleunigt die wirtschaftliche Erholung.
mehr