Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrNeu darf der Verwaltungsrat seine Beschlüsse auch unter Verwendung elektronischer Mittel fassen, die Vorschriften betreffend die Durchführung der Generalversammlung gemäss Art. 701c bis 701e OR gelten sinngemäss. Zentral dabei ist, dass die Identität der Teilnehmer festgestellt werden kann, die Voten unmittelbar übertragen werden, jeder Teilnehmer sich an der Diskussion beteiligen kann und Abstimmungsergebnisse nicht verfälscht werden können.
Weiter können Beschlüsse auf dem Papierweg oder in elektronischer Form gefasst werden. Es sei denn, dass ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt. Werden die Beschlüsse auf dem elektronischen Weg gefasst, ist keine Unterschrift erforderlich.
Als zusätzliche Sorgfalts- und Treuepflicht werden die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung neu dazu verpflichtet, den Verwaltungsrat unverzüglich und vollständig über sie betreffende Interessenkonflikte zu informieren.
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mehrÜbernahm ein nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnendes Unternehmen ein (Teil)Vermögen eines nach der effektiven Methode abrechnenden Unternehmens, so erfolgte bisher eine sogenannte «steuerneutrale Übertragung». Nach dem seit 1.1.2025 gültigen MWSTG können sich nun jedoch bei der Übernahme im Me …
mehrSeit einigen Jahren KANN die MWST-Abrechnung elektronisch eingereicht werden. Seit dem 1.1.2025 ist dies ein MUSS.
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